Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Werbetechnik Graf
§1 Geltung
Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß unseren AGB. Dies gilt speziell auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unsere Internetseite https://www.wt-graf.de, per Email über info@wt-graf.de sowie jegliche telefonische Bestellannahme.
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
Werbetechnik Graf
Rolf Christopher Graf
Auf der Kuhweide 28
D-44269 Dortmund
zustande.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes angegeben ist.
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Ihren Auftrag durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail, oder per Post gegenüber Ihnen annehmen. Spätestens bis zur Lieferung der Ware erhalten Sie von uns alle Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten. Ihre Bestellungen werden bei uns nach Vertragsschluss nicht gespeichert. Bitte bewahren Sie daher alle Dokumente und Nachrichten die Sie von uns erhalten sorgfältig auf.
Ein Kaufvertrag kommt nur für die in der Auftragsbestätigung aufgeführten bzw. auch tatsächlich gelieferten Waren oder geleisteten Dienstleistungen zustande.
Die AGB können Sie jederzeit unter https://wt-graf.de/AGB/ einsehen.
§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
(1) Alle Preise beinhalten die gesetzlichen 19% Umsatzsteuer, diese wird auf unseren Rechnungen ausgewiesen. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
(2) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, PayPal und nach Vereinbarung Rechnung (siehe Punkt 4) .
(3) Hat der Auftraggeber die Zahlung per Vorkasse oder PayPal gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
(4) Wenn aufgrund schriftlicher Vereinbarung eine Zahlung auf Rechnung gestattet wird, ist diese innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
(5) Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bankkonto erfolgen.
(6) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
(7) Wir behalten uns vor, eine Bonitätsprüfung bei der Schufa, Creditreform oder einem anderen Kartei vorzunehmen.
§4 Lieferung
(1) Sofern wir dies in der Auftragsbestätigung oder dem Angebot nicht ausdrücklich anders angeben ,erfolgt die Lieferung innerhalb von 14 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse oder PayPal am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.
§5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Auftraggeber, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Auftraggeber die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollziehern – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
§6 Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.(B2C) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht (B2B).
§7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 434 ff des BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (B2C). Davon abweichend beträgt gegenüber Unternehmern (B2B) die Gewährleistungsfrist auf vom Auftragnehmer gelieferte Neuwaren 12 Monate. Von dieser Verkürzung der Gewährleistungsfrist ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß nachstehendem § 8.Die Fristen beginnen am Tag des Gefahrenübergangs.
(1) Hat der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er/sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Produktbild oder identischen Artikeln nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Artikeln innerhalb eines Auftrages. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Rohdaten (wie z.B. Vorlagen, Entwürfen, Proofs, Fotomontagen etc. auch wenn sie von uns angefertigt wurden) und dem Endprodukt.
(3) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
(4) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
(5) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
(6) Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber weißt nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.
(7) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
(8) Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung oder Verschleiß ist ausgeschlossen.
(9) Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
(10) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
§8 Haftung auf Schadenersatz
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware dem Auftragnehmer anzeigt.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§9 Elektronische Rechnung
Der Auftraggeber/Kunde stimmt einer auf elektronischem Wege übermittelten Rechnung zu.
§10 Patente/Urheberrechte/Marken
(1) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freistellen, es sei denn, der Entwurf / die Vorlagen eines Liefergegenstandes / die gelieferten Daten stammt/en vom Auftraggeber.
(2) Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers, wie in § 10 (1) beschrieben, ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich den Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
(3) Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen Paragraphen übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
(a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente usw.) beschafft oder
(b) den Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.
§11 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
§12 Copyright
(1) Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
(2) Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Probeschnitte etc., die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
§13 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§14 Daten und Auftragsunterlagen
Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Das recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird separat berechnet.
§15 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Das UN-Kaufrecht vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§16 Vertragsprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
Stand der AGB Juli 2017.